Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses im Rahmen der Bürgerwerkstatt zu den Themen Kurhaus und Vita Alpina sind leider alles andere als eindeutig. Die geringe Beteiligung von rund 10% der Bevölkerung kann nicht die Grundlage für eine Entscheidung des Gemeinderats sein.
Auch war durch die Verquickung der Fragestellungen zum Vita Alpina und Kurhaus ein klares Ergebnis nicht zu erwarten, was sich im Grunde bereits an den Resultaten der Arbeitsgruppenergebnisse ablesen ließ. Deshalb braucht es ein Bürgerbegehren, aus dem dann gegebenenfalls ein Bürgerentscheid hervorgeht.
Das Bürgerbegehren ist die Äußerung der Unterzeichnenden, dass eine Fragestellung zu einem Thema an einem Wahltag zur Abstimmung steht. Die Unterschrift bedeutet keine Vorfestlegung. Mit der Unterschrift zu diesem Zeitpunkt entscheidet man nicht für oder gegen ein Thema, sondern für eine demokratische Abstimmung zu einem bestimmten Thema.
Auch wenn es seitens des Gemeinderats den Beschluss zu einem Ratsbegehren geben sollte, so ist das Bürgerbegehren gleichzeitig sinnvoll. Vor allem ist die jeweilige Fragestellung in beiden Begehren von großer Bedeutung.
Um eine Entscheidung der BürgerInnen zu unterstützen, sehen wir umfassende und faktenbasierte Informationen zum Thema als unbedingt notwendig. Dazu ergibt sich die Möglichkeit in der Zeit vor dem Bürgerentscheid, der spätestens 3 Monate nach Annahme des Bürgerbegehrens durchgeführt werden muss.
Pressemitteilung Bündnis 90/ Die Grünen